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FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 223/96 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Verdeckte Gewinnausschüttung gemeinnütziger Körperschaften (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 8 Abs. 3 KStG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung durch gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Körperschaftsteuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften ; Voraussetzungen eines Zweckbetriebs; Gemeinnützige Zwecke bei Tätigkeit zur selbstlosen Förderung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3
Verdeckte Gewinnausschüttung durch gemeinnützige GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09
Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach …
Das kann den Wegfall der Gemeinnützigkeit und eine Nachversteuerungspflicht nach § 61 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) zur Folge haben (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.03.2009, 9 K 5195/04; FG Saarland, GmbHR 2000, 1118 ff.; FG Köln, EFG 2009, 509 ff.; Schulte/Behnes, BB Beilage 2007, Nr. 9). - FG Saarland, 05.06.1997 - 1 V 99/97
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttungen gemeinnütziger Körperschaften
Wegen des weiteren unter den Beteiligten ebenso unstreitigen Sachverhalts im übrigen (insbesondere: Inhalt des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterwechsel, Erwerb der Geschäftsanteile durch F. am 31.1.1990 für 50 DM) wird auf S. 2f. der Einspruchsentscheidung vom 7.10.1996 (Bl. 17-;20 Akte 1 K 223/96) und S. 2-;4 der Klagebegründung vom 14.1.1997 (Bl. 33-;36) Bezug genommen.